Das Erneuerbare-Energie-Gesetz EEG 2017

EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Stadtwerke Wolmirstedt, als günstiger Stromanbieter in der Region und Sachsen-Anhalt, werden oft nach den Neuerungen im Erneuerbare-Energie-Gesetz 2017 gefragt. Nachfolgend haben wir einige Erklärungen zusammengestellt.

EEG Erneuerbare-Energie-Gesetz

In Deutschland sind die erneuerbaren Energien eine wichtige Stromquelle und der Ausbau ist eine zentrale Säule der Energiewende. Die Energieversorgung in Deutschland soll in Zukunft klimaverträglicher werden. Parallel dazu soll der Abbau von fossilen Brennstoffen sowie der Import von Kraft- und Heizstoffen verringert werden.
In Deutschland wird die Stromversorgung jedes Jahr „grüner“. Der Anteil an erneuerbaren Energien wächst ständig, so lag 2016 der Anteil an erneuerbaren Energiequellen bereits bei ca. 30 Prozent.

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) hat dabei entscheidend zur wachsenden Bedeutung von erneuerbaren Energien im Strombereich beigetragen.

Die beiden wichtigsten Energieträger bei den erneuerbaren Energien sind die Windenergie und die Erzeugung von Strom mit Biomasse. Auch die Sonnen- und Wasserkraft sind Bestandteile der erneuerbaren Energien.

Windenergie: Die Windkraftanlagen nehmen den führenden Platz beim Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Die 28.000 Windenanlagen liefern mit rund 50 Gigawatt Leistung den größten Anteil. Das sind rund 12 Prozent der deutschen Stromversorgung. So waren 2016 in Deutschland 4.108 Megawatt (MW) Offshore-Windleistung am Netz. Die Bundesregierung plant das Netz bis 2030 auf eine Leistung von 15.000 MW auszubauen.
Sonnenenergie: Die Sonnenstrahlen werden in Photovoltaikanlagen durch die Solarzellen direkt in Strom umgewandelt. Solaranlagen der neuesten Generation gehören zu den günstigsten Technologien. In Deutschland sind über 1,5 Millionen Photovoltaikanlagen registriert und liefern bis Ende 2016 mit rund 41 Gigawatt Leistung den zweitgrößten Anteil bei den Stromerzeugungen.
Biomasse: Liegt in fester, flüssiger und gasförmiger Form vor und wird zur Herstellung von Biokraftstoffen, aber auch zur Strom- und Wärmeerzeugung verwendet. Ca. 60 Prozent der gesamten Energie aus Quellen der erneuerbaren Energie wurde 2016 durch die verschiedenen energetisch genutzten Biomassen bereitgestellt.

Was hat sich mit dem EEG 2017 geändert?

Mit dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) soll der Ausbau von Anlagen zur Energieerzeugung forciert werden, die erneuerbare Energien zur Stromerzeugung nutzen. Dazu gehören u. a. Windkraft- oder Solaranlagen. Das EEG regelt so die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen.

Für die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien galten bis vor der Einführung des EEG 2017 feste Fördersätze. Der Betreiber von einem Windrad, einer Solaranlage, einer Geothermieanlage oder Biomasseanlage, erhält für jede von ihm eingespeiste Kilowattstunde eine fixe und gesetzlich festgelegte Vergütung.

Gerade jetzt ist es nötig, die Energiewende systematisch weiterzuentwickeln, vor allem mit mehr Wettbewerb, mehr Planbarkeit und mehr Kosteneffizienz. Diesen Wechsel bringt das EEG 2017 mit zwei entscheidenden Neuerungen:
 
1.    Zukünftig wird die Vergütung des erneuerbaren Stroms über Ausschreibungen geregelt. Die Höhe der Förderung wird dadurch vom Markt und somit auch nicht länger von staatlicher Seite geregelt. Damit wird in Zukunft der kontinuierliche Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben. Die Förderkosten können auch gesenkt werden, sofern es genug Wettbewerb gibt.
 
2.    Damit der saubere Strom auch bei den Verbrauchern ankommt, wird der Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau synchronisiert. Auf der einen Seite werden für jede Technologie  -  Windenergie an Land bzw. auf See, Photovoltaik, Biomasse - geregelte Ausbaumengen vorgegeben, die auch den tatsächlich verfügbaren Netzkapazitäten angepasst sind.

Im EEG 2017 wurde zusätzlich auch festgelegt, dass der weitere Ausbau der Windkraft an Land in Gebieten mit Netzengpässen eingeschränkt wird.

Seit 2017 weist eine Rechtsverordnung die Ausbaugebiete aus, in denen die Windenergie auf  58 Prozent des durchschnittlichen Ausbaus in den vergangenen drei Jahren begrenzt wird. Diese Einschränkung wird so lange beibehalten, bis der Netzausbau den Anforderungen entsprechend vorgenommen wurde.

Im Gegenzug werden weitere Anlagen, die im Netzausbaugebiet nicht errichtet werden können, in anderen Teilen Deutschlands gebaut. Das Netzausbaugebiet hat auf das Gesamtausbauvolumen keinen Einfluss.

Was sind die Ziele des Ausschreibungsmodells im EEG 2017? 

In Deutschland haben die erneuerbaren Energien zugelegt. Im Jahr 2010 betrug der Anteil an erneuerbaren Energien ca. 17 Prozent, heute sind es rund 30 Prozent.

Durch die staatliche Förderung in den letzten Jahren wurde die Energiewende durchgesetzt. Das neue Ausschreibungsmodell hat drei Ziele:

1.    Bessere Planbarkeit: Der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien, wie im EEG 2014 festgelegt, soll eingehalten werden.  Der zukünftige Ausbau wird durch Ausschreibungen effektiv gesteuert.
 
2.    Mehr Wettbewerb: Die Ausschreibungen sollen den Wettbewerb zwischen Betreibern von Anlagen fördern - so werden die Kosten des Erneuerbaren-Ausbaus niedrig gehalten. Das Grundprinzip: Der erneuerbare Strom wird nur in der Höhe vergütet, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage nötig ist.
 
3.    Hohe Vielfalt: Von kleinen Genossenschaften bis zu großen Firmen - alle Beteiligten sollen auch faire Chancen erhalten. Dazu wurde eine Bagatellgrenze von grundsätzlich 750 kW (150 kW bei Biomasseanlagen) eingerichtet. Weiterhin wurde auch ein einfaches und transparentes Ausschreibungsmodell gewählt, um speziell auf die Herausforderung von kleineren Anbietern einzugehen.  So erhalten lokale Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land zudem zusätzliche Erleichterungen innerhalb der Ausschreibung.

Können mit dem EEG 2017 die Klimaschutzziele eingehalten werden?

In Deutschland sollen die Treibhausgasemissionen weiter stark gesenkt werden. Diese sollen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent unter die Werte von 1990 fallen. Diese Ziele entsprechen dem internationalen Klimaabkommen von Paris. Im Stromsektor wird Schritt für Schritt die konventionelle Stromerzeugung durch erneuerbare Energien ersetzt und damit die CO2-Emissionen reduziert.
Durch den bewussten und effizienteren Umgang mit Energie können diese Ziel auch erfolgreich umgesetzt werden.

Im Gebäudebereich ist, durch energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden und beim Neubau von Effizienzhäusern ein besonders hohes Einsparpotenzial möglich. Oder im Verkehrsbereich durch Elektroantriebe, mit denen ein hervorragender Beitrag zum Klimaschutz erzielt werden kann. Den Treibhausgas-Ausstoß kann die Industrie durch effiziente Technologien erheblich verringern und Energie sparen.
Die Investitionen von heute und die bis in das Jahr 2030 haben maßgeblichen Einfluss auf das Energiesystem im Jahr 2050. So stehen nachhaltige Technologien im Vordergrund.

Für weitere Fragen zum EEG 2017, zum günstigen Strom und Gas der Stadtwerke Wolmirstedt und anderen Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.