Jahresverbrauchsabrechnung Strom 2017

Jahresverbrauchsabrechnung Strom 2017 der Stadtwerke Wolmirstedt

Die Jahresverbrauchsabrechnung ist für viele Kunden nicht immer sofort verständlich. Um die Rechnung für Strom 2017 anschaulicher zu gestalten, sind nachfolgend der gesamte Ablauf der Rechnungslegung und die wichtigsten Abgaben für Strom erklärt.

Für die Stromkunden der Stadtwerke Wolmirstedt ist die Jahresverbrauchsabrechnung die Endabrechnung des vergangenen Jahres. Die Aufstellung in der Rechnung schlüsselt detailliert auf, wie sich der Preis für den Strom zusammensetzt.

Der tatsächliche Stromverbrauch wird anhand der Ablesung am Stromzähler ermittelt. Bereits eingezahlte Abschlagsbeträge werden in der Rechnung für das abzurechnende Jahr berücksichtigt. Außerdem ist für den Stromkunden auch der Verbrauch des Vorjahres ersichtlich. 

Jahresverbrauchsabrechnung Strom

Im Februar 2018 erhalten die Kunden der Stadtwerke Wolmirstedt die Jahresverbrauchsabrechnungen für das Jahr 2017. Der aktuelle Stromverbrauch ergibt sich aus der Zählerstandsmitteilung vom 31.12.2017 abzüglich des Vorjahreszählerstandes.  

In der Rechnung werden alle bis zum 31.12.2017 geleisteten Abschlagszahlungen mitberücksichtigt. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des ausgewählten Vertrages. Dabei kann es sich um den Grundversorgungvertrag oder die Aktionspreise handeln. Hat der Kunde die Aktionspreisen abgeschlossen, ist der gewährte Nachlass für ihn auf der Rechnung nachvollziehbar. Der Stromkunde der Stadtwerke Wolmirstedt hat somit den Überblick, wie sich der Strompreis zusammensetzt.

In der Abrechnung sind Vertragsdaten wie zum Beispiel der nächstmögliche Kündigungstermin, die Kündigungsfrist, die Mindestvertragslaufzeit und die Vertragsverlängerung abgebildet. Außerdem ist ein direkter Vergleich mit dem Vorjahresverbrauch ersichtlich.

In der Jahresverbrauchsabrechnung Strom 2017 der Stadtwerke Wolmirstedt sind die gesetzlichen Abgaben und Entgelte im Detail aufgeschlüsselt und werden am Ende dieses Blogs ebenfalls erläutert. Für das Abrechnungsjahr 2018 werden die Abschläge aufgrund des Verbrauches neu berechnet.  

Ergibt sich aus der Rechnung eine Forderung, so ist diese innerhalb von 14 Tagen an die Stadtwerke Wolmirstedt zu überweisen.  
Sollte die Abrechnung ein Guthaben ergeben, so teilt der Stromkunde den Stadtwerken Wolmirstedt seine Bankverbindung mit und fordert das Guthaben an.

Wenn Stromkunden bei den Stadtwerken Wolmirstedt eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der monatlichen Abschlagszahlungen erteilt haben, dann werden entstandene Guthaben überwiesen oder Forderungen eingezogen.

Jahresverbrauchabrechnung Strom 2017 - Die wichtigsten Abgaben

Nachfolgenden wurden zum besseren Verständnis der Jahresverbrauchsabrechnung 2017 der Stadtwerke Wolmirstedt die gesetzlichen Abgaben des Strompreises zusammengestellt und kurz erläutert.

Konzessionsabgabe
Abgabe, die die Kommunen für die Nutzung von öffentlichen Wegen für Versorgungsleitungen verlangt.
 
Stromsteuer
Gesetzlich festgelegte Abgabe pro Kilowattstunde. Strom = Stromsteuer
 
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Der Anteil der erneuerbaren Energie an der Gesamtstromerzeugung soll erhöht werden. Aus diesem Grund werden Vergütungen an die Einspeiser von erneuerbaren Energien gezahlt. Diese Mehrbelastung wird über eine gesetzlich festgelegte Abgabe pro Kilowattstunde an den Endverbraucher umgelegt.
 
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
Anlagen zur gleichzeitigen Strom- und Wärmeförderung werden gefördert, um Brennstoffe zu sparen und Kohlendioxid-Emissionen zu mindern. Aus diesem Grund werden Vergütungen an diese Anlagenbetreiber gezahlt. Diese Mehrbelastung wird über eine gesetzlich festgelegte Abgabe pro Kilowattstunde an den Endverbraucher umgelegt.
 
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)  
Regelt die Ermittlung der Netzentgelte für die Nutzung der Versorgungsnetze für die Durchleitung von Strom zum Endverbraucher.
 
§19 StromNEV-Umlage (gültig seit 01.01.2012)  
Stromintensive Unternehmen können eine Reduzierung oder Befreiung dieser Abgabe beantragen. Das daraus resultierende Defizit wird über einen gesetzlich festgelegten Aufschlag pro Kilowattstunde gegenüber dem Letztverbraucher geltend gemacht.

Offshore-Haftungsumlage § 17f EnWG (gültig seit 01.01.2013)  
Kosten und Ausgleichszahlungen für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden, werden über einen gesetzlich festgelegten Aufschlag pro Kilowattstunde gegenüber dem Letztverbraucher geltend gemacht.
 
Für Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung Strom 2017 steht Ihnen unser Team im Kundencenter oder telefonisch gern zur Verfügung.