Soforthilfegesetz - Fernwärme

Information zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (§ 2 Abs. 4 EWSG) für Wärmekunden

Wie hoch ist die Dezember-Soforthilfe für Wärmekunden?
Um die Haushalte und kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Wärmekunden erhalten ebenso wie Gaskunden für den Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an dem monatlichen Abschlag für September 2022 orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Preissteigerungen zum Jahresende, insofern ist ein Aufschlag von 20 Prozent eingearbeitet worden.

Für den Fall, dass der Kunde zur Zahlung eines nach einem anderen Verfahren ermittelten Abschlags verpflichtet ist als der Leistung von zwölf Abschlagszahlungen innerhalb eines jährlichen Abschlagszeitraumes, so ermittelt sich der Erstattungsanspruch anhand des entsprechenden monatlichen Durchschnitts gemäß § 4 Abs. 3 EWSG multipliziert mit dem Faktor 1,2.

Wie wird die Dezember-Soforthilfe umgesetzt?
Als unser Kunde fallen Sie in den Anwendungsbereich des Soforthilfegesetzes (siehe § 4 Abs. 1 EWSG: Kunden, die die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen oder den Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellen, sofern der Jahresverbrauch 1.500.000 Kilowattstunden je Entnahmestelle nicht übersteigt) und profitieren damit automatisch von der Soforthilfe.

  • Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen.
  • Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten.
  • Sollten Sie dennoch eine Überweisung auslösen, wird diese Zahlung und der Entlastungsbetrag in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.


Bei allen Kunden, die monatlich abgerechnet werden, erfolgt die Erstattung in der Abrechnung für den Monat Dezember 2022. Bei den Kunden mit Abschlagszahlungen wird der Erstattungsbetrag in der Abrechnung für das Gesamtjahr 2022 gutgeschrieben.

Die Erstattungen erfolgen aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland.

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